Was Kostet mein RechtEin Rechtsanwalt muß nicht teuer sein! |
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Selbstverständlich sind unsere Dienstleistungen nicht kostenlos - dies wäre auch nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nicht erlaubt. Die Anwaltskanzlei W.J. Frommhold ist jedoch stets bemüht, ihren Mandanten gute Leistungen zu einem adäquaten Honorar anzubieten. Natürlich hat Qualität ihren Preis, doch bedeutet dies nicht, dass gute anwaltliche Beratung unerschwinglich wäre. Die Berechnung der Kosten hängt im Wesentlichen davon ab, ob es sich um ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren handelt.
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist für uns die offene Ansprache der zu erwartenden Kosten eine Selbstverständlichkeit. Wir geben Ihnen auf Wunsch gerne vorab einen Überblick über Kosten und Risiken. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.
Gerichtliche VerfahrenIm gerichtlichen Verfahren sind Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Dabei ist für die Höhe der Gebühren maßgeblich, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat (sog. Streitwert). Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen. Erstberatung und außergerichtliche BeratungBei außergerichtlichen Angelegenheiten stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Auch hier gibt es gesetzliche Regelungen, insbesondere bei einer außergerichtlichen Vertretung. Allerdings sind seit dem 1. Juli 2006 die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung (z. B. Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars) mit ihren Auftraggebern zu treffen. Im Einzelfall kann es auch bei einer außergerichtlichen Vertretung für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Abrechnung durch Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, bevor für Sie Kosten entstehen.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Versicherungsfall eingetreten ist, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage.
Beratungs-bzw. ProzesskostenhilfeIm Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, so dass die Durchsetzung Ihres Rechts nicht an der Kostenhürde scheitern muß. Nähere Informationen dazu finden unter Rubrik Formulare. |